Balkonkraftwerk anmelden 2026: der Eintrag im Register, Schritt für Schritt

Ein Steckersolargerät bis 2.000 Wp und 800 VA wird nur noch im Marktstammdatenregister eingetragen, spätestens 1 Monat nach dem ersten Einstecken. Den Netzbetreiber informiert das Register selbst.

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Ist Ihr Gerät ein Steckersolargerät, und was ist anzumelden?

Steckersolargerät nach § 8 Abs. 5a EEG

Ja

Grenzen2.000 Wp · 800 VA
Anmeldungnur Marktstammdatenregister
Frist1 Monat nach Inbetriebnahme
Einträge im Register1
Ertrag rechnen →

Wer ein Balkonkraftwerk anmelden will, hat seit dem Solarpaket I genau eine Stelle: das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Die Frist beträgt 1 Monat ab Inbetriebnahme (§ 5 Abs. 5 MaStRV). Eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber darf für Geräte bis 2.000 Wp Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung nicht verlangt werden (§ 8 Abs. 5a EEG). Ein Set mit 1 800 Wp liegt innerhalb dieser Grenzen und erzeugt im Bundesmittel bei 35° Südneigung rund 1.534 kWh im Jahr; eines mit 2 400 Wp ist kein Steckersolargerät mehr und braucht den Weg über Elektrofachkraft und Netzbetreiber. Ein Batteriespeicher ist im Register eine eigene Einheit mit eigener Nummer, also zwei Einträge statt einem. Laut öffentlicher Einheitenübersicht stehen 1.532.438 Steckersolargeräte im Register (Abruf 2026-10-15). Der Eintrag ist kostenlos und dauert mit Kaufbeleg und Typenschild etwa eine Viertelstunde.

Was das Solarpaket I an der Anmeldung geändert hat

Bis Mai 2024 hatte ein Balkonkraftwerk zwei Adressaten: den Netzbetreiber mit einem eigenen Formular und das Marktstammdatenregister. Seit dem 16. Mai 2024 gilt die Fassung des § 8 Abs. 5a EEG, die drei Dinge regelt. Ein Steckersolargerät ist ein Gerät mit bis zu 2.000 Wp Modulleistung und bis zu 800 VA Wechselrichterleistung hinter der Entnahmestelle eines Haushalts. Die Pflichten aus der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben bestehen. Und der Netzbetreiber kann darüber hinaus keine Meldung verlangen. Dazu kam § 10a Abs. 3 EEG: Das Gerät darf am vorhandenen Zähler laufen, bis der Messstellenbetreiber tauscht. Was das für den Zähler bedeutet, steht unter Balkonkraftwerk und Zähler.

Die Frist ist kurz: 1 Monat ab dem Tag, an dem der Stecker zum ersten Mal in der Dose steckt (§ 5 Abs. 5 MaStRV). Wer im Mai montiert, ist im Juni fällig.

Die Anmeldung in fünf Schritten

Schritt eins: Konto im Webportal

Im Marktstammdatenregister legen Sie ein Benutzerkonto mit E-Mail-Adresse und Passwort an und bestätigen den Link aus der Mail. Das Konto gehört Ihnen als Person, nicht dem Gerät; ein zweites Gerät oder ein späterer Speicher kommen in dasselbe Konto.

Schritt zwei: Sie als Anlagenbetreiber

Als Betreiber tragen Sie sich als natürliche Person ein, mit Name und Anschrift. Das Register vergibt dafür eine eigene Betreibernummer. Mieter sind selbst Betreiber, nicht der Vermieter.

Schritt drei: die Einheit Steckersolargerät

Für Balkonkraftwerke gibt es eine verkürzte Eingabe; die Bundesnetzagentur spricht von einer stark vereinfachten Registrierung mit wenigen Angaben. Abgefragt werden der Standort, das Datum der Inbetriebnahme, die Modulleistung in Wp und die Wechselrichterleistung in VA. Bei mehreren Geräten an derselben Wohnung zählt die Summe: Zwei Sets mit je 1 200 Wp überschreiten zusammen die Grenze. Halten Sie Rechnung und Typenschild bereit, damit die Zahlen stimmen.

Schritt vier: Speicher als zweite Einheit

Ein Batteriespeicher ist keine Eigenschaft des Solargeräts, sondern eine eigene Einheit mit eigener Nummer. Sie legen ihn getrennt an, mit nutzbarer Kapazität und Leistung, und ordnen ihn dem Standort zu. Ein später nachgerüsteter Speicher löst wieder die Frist von einem Monat aus.

Schritt fünf: Bestätigung aufbewahren

Nach dem Speichern zeigt das Portal die Nummer der Einheit. Speichern Sie die Bestätigung; der Messstellenbetreiber oder der Vermieter fragen manchmal danach. Ihr Eintrag erscheint danach in der öffentlichen Einheitenübersicht, ohne Ihren Namen.

Wer die Grenzen verlässt, meldet anders

Werte aus dem Motor dieser Seite, Verbrauch 2 500 kWh. Die Erzeugung des großen Sets ist zum Vergleich auf 800 VA gerechnet.
1 800 Wp, 800 VA2 400 Wp, 800 VA
Steckersolargerät nach § 8 Abs. 5ajanein
Meldung beim Netzbetreibernicht verlangterforderlich
AnschlussStecker durch SieElektrofachkraft
Betrieb am alten Zählererlaubt bis zum Tauschnein
Erzeugung im Jahr (Bundesmittel, 35° Süd)1.534 kWh1.765 kWh

Die größere Modulfläche bringt bei 800 VA nur 231 kWh mehr, kostet aber den vereinfachten Weg. Wie viel ein Wechselrichter an Spitzenleistung abschneidet, rechnet der Ratgeber Balkonkraftwerk 800 Watt.

Typische Fehler beim Eintrag

Am häufigsten wird die Leistung verwechselt: Das Register will die Modulleistung in Wp und getrennt davon die Ausgangsleistung des Wechselrichters. Ein Wechselrichter, der per Software auf 800 VA begrenzt ist, wird mit diesem Wert eingetragen. Zweiter Fehler ist das Datum: Maßgeblich ist der erste Betrieb, nicht der Kauf. Drittens vergessen viele den Speicher, weil er im Set mitgeliefert wurde. Wer zusätzlich eine Dachanlage hat, findet die längeren Pflichten für sie unter Marktstammdatenregister anmelden; das Steckersolargerät wird dort nicht mitgezählt, sondern bleibt eine eigene Einheit. Antworten der Bundesnetzagentur zu Einzelfällen stehen in ihren Fragen und Antworten zu Steckersolargeräten.

Was nach dem Eintrag mit Ihren Daten geschieht

Der Eintrag ist kein Antrag, den jemand genehmigen müsste. Das Gerät darf vom ersten Tag an laufen, die Frist betrifft nur die Eintragung. Im Hintergrund läuft dann eine Kette, die das Gesetz in § 10a Abs. 2 EEG beschreibt: Die Bundesnetzagentur fordert den Netzbetreiber auf, die im Register eingetragenen Daten zu prüfen. Danach stattet der Messstellenbetreiber Ihren Zählpunkt mit einem Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem aus, ohne dass Sie ihn beauftragen. Der Tausch kann Monate dauern; bis dahin läuft das Gerät am alten Zähler weiter.

Öffentlich sichtbar werden Leistung, Datum, Postleitzahl und Ort, nicht aber Straße, Hausnummer und Koordinaten einer Einheit bis 30 Kilowatt und keine Daten zu Ihnen als Privatperson (§ 15 MaStRV). Aus genau diesen Einträgen stammen die 1.532.438 Geräte, die das Register heute zählt.

Frist verpasst: was jetzt zu tun ist

Wer ein Gerät seit Monaten betreibt und den Eintrag vergessen hat, trägt es jetzt nach, mit dem tatsächlichen Datum der ersten Inbetriebnahme, nicht mit dem heutigen. Ein falsches Datum wäre die eigentliche Unrichtigkeit. Für Steckersolargeräte gibt es keine Einspeisevergütung, die gekürzt werden könnte, weil der Überschuss unentgeltlich ins Netz geht. Der Nachtrag beseitigt den Verstoß gegen die Registrierungspflicht für die Zukunft. Gleiches gilt für den vergessenen Speicher: als zweite Einheit nachtragen und mit dem Solargerät am selben Standort verbinden.

Was Leser fragen

Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber und im Register anmelden?

Nur im Register. § 8 Abs. 5a EEG sagt ausdrücklich, dass der Netzbetreiber für Steckersolargeräte bis 2.000 Wp und 800 VA keine zusätzlichen Meldungen verlangen kann. Er erfährt von Ihrem Gerät über das Marktstammdatenregister, prüft dort die Daten und veranlasst später den Zählertausch. Ein Formular des Netzbetreibers müssen Sie nicht ausfüllen, auch wenn manche Webseiten das noch verlangen.

Welche Angaben verlangt das Register für ein Steckersolargerät?

Den Standort mit Adresse, das Datum der ersten Inbetriebnahme, die Summe der Modulleistung in Watt peak und die Leistung des Wechselrichters in Voltampere, dazu Ihre Daten als Betreiber. Die Werte stehen auf dem Typenschild und im Datenblatt. Für Steckersolargeräte fragt das Register deutlich weniger ab als für eine Dachanlage. Den zuständigen Netzbetreiber ordnet das System über die Adresse zu, suchen müssen Sie ihn nicht.

Bekommt der Speicher am Balkonkraftwerk einen eigenen Registereintrag?

Ja. Das Register führt Solarmodule und Stromspeicher als getrennte Einheiten, jede mit eigener Nummer. Wer 1 800 Wp mit einem 2-kWh-Speicher betreibt, legt also zwei Einheiten an und verknüpft sie. Der Speicher hebt im Beispiel den selbst genutzten Strom von 698 auf 1.148 kWh im Jahr, ändert an der Frist von 1 Monat aber nichts.

Was passiert, wenn mein Set 2 400 Wp Module hat?

Dann ist es rechtlich kein Steckersolargerät mehr, denn § 8 Abs. 5a EEG endet bei 2.000 Wp. Die vereinfachte Anmeldung, der Betrieb am alten Zähler und der Verzicht auf die Meldung beim Netzbetreiber gelten nicht. Eine solche Anlage gehört zu einer Elektrofachkraft, die sie beim Netzbetreiber anmeldet. Der Mini-Rechner oben zeigt diese Grenze sofort an.

Muss ich ein vor Mai 2024 gekauftes Gerät neu anmelden?

Nein, ein vorhandener Registereintrag bleibt gültig. Damals war zusätzlich der Netzbetreiber zu informieren; diese Pflicht ist mit dem Solarpaket I entfallen, eine bereits erledigte Meldung schadet nicht. Ändern Sie aber etwas am Gerät, etwa ein zusätzliches Modul oder einen neuen Wechselrichter, passen Sie den Eintrag im Register an. Fehlt der Eintrag ganz, holen Sie ihn sofort nach.

Wie melde ich das Balkonkraftwerk beim Umzug oder Verkauf ab?

Im Register ändern Sie den Standort der Einheit oder tragen die endgültige Stilllegung ein, wenn das Gerät verkauft oder entsorgt wird. Der Käufer legt dann einen eigenen Eintrag an. Auch hier gilt die Frist von einem Monat nach § 5 MaStRV. Der Netzbetreiber am alten Wohnort erfährt die Änderung wiederum über das Register, ein Schreiben an ihn ist nicht nötig.

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