Negative Strompreise 2026: was sie Ihrer Solaranlage nehmen

2025 lag der Börsenpreis in 573 Stunden unter null, und 24 % des deutschen Solarstroms fielen in diese Stunden. Eine neue 10-kWp-Anlage mit Smart Meter verliert dadurch rund 166 € Vergütung im Jahr.

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Was negative Strompreise für Ihre Einspeisung bedeuten

Vergütung, die im Jahr entfällt

166 €

Stunden mit negativem Preis 2025573
Anteil des Solarstroms in diesen Stunden24 %
Regel für Ihre Anlagekeine Vergütung (§ 51 EEG)
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Negative Strompreise entstehen, wenn an der Strombörse mehr Strom angeboten als nachgefragt wird und Erzeuger dafür bezahlen, ihn loszuwerden. Die Marktdaten der Bundesnetzagentur (SMARD) zeigen den Trend: 2024 gab es 457 Stunden mit negativem Day-Ahead-Preis, 2025 schon 573. Die meisten liegen an sonnigen Mittagen zwischen April und August; allein der Juni 2025 brachte 141 Stunden. Für Photovoltaik zählt vor allem, wie viel Solarstrom in diesen Stunden erzeugt wird: 24 % im Jahr 2025. Nach § 51 EEG bekommen neue Anlagen für diese Viertelstunden keine Vergütung, sobald ein Smart Meter eingebaut ist, kleine Anlagen ab dem folgenden Kalenderjahr. Eine 10-kWp-Anlage im Bundesmittel verliert so 166 € im Jahr, mit 8 kWh Speicher 135 €. Ohne Smart Meter bleibt die Vergütung voll, dafür gilt die Grenze von 60 %. § 51a hängt die Hälfte der verlorenen Zeit an das Förderende an.

Warum Strom manchmal weniger als nichts kostet

Am Day-Ahead-Markt der Strombörse wird für jede Stunde des Folgetags ein Preis ermittelt, seit 2025 sogar für jede Viertelstunde. Liegt das Angebot über der Nachfrage, sinkt der Preis, und wenn Kraftwerke nicht schnell genug drosseln können oder Anlagen fest vergütet werden, rutscht er unter null. Dann zahlen Verkäufer dafür, dass jemand ihren Strom abnimmt. Für Betreiber kleiner Solaranlagen war das lange folgenlos, weil ihr Satz fest war. Seit dem 25. Februar 2025 ist das für neue Anlagen anders: § 51 EEG setzt den anzulegenden Wert in diesen Zeiträumen auf null.

Die Jahre im Vergleich

SMARD, Day-Ahead-Preis Deutschland/Luxemburg und Solarerzeugung je Stunde; Börsenwert nach Erzeugung gewichtet.
JahrStunden mit negativem PreisAnteil des SolarstromsBörsenwert Solarstrom
202445718,4 %4,62 ct/kWh
202557324,1 %4,61 ct/kWh
2026 (bis 15. Oktober 2026)46021,7 %5,94 ct/kWh

Die Zahl der Stunden steigt, weil jedes Jahr mehrere Gigawatt Photovoltaik hinzukommen, die mittags gleichzeitig produzieren. Der Anteil des Solarstroms in negativen Stunden ist die für Betreiber wichtigere Größe: Er sagt, welcher Teil der Jahreseinspeisung unvergütet bliebe. Der nach Erzeugung gewichtete Börsenwert zeigt zugleich, wie wenig eine Kilowattstunde Solarstrom am Markt im Schnitt erlöst, verglichen mit dem festen Satz von 7,70 ct/kWh für eine neue 10-kWp-Anlage.

Monat für Monat

2026: Daten bis 15. Oktober 2026.
MonatStunden 2024Stunden 2025Stunden 2026Solaranteil 2025
Januar161423,5 %
Februar4070,0 %
März12303313,4 %
April507512332,6 %
Mai781297743,7 %
Juni641414946,9 %
Juli8112795,2 %
August68645422,2 %
September40603624,5 %
Oktober254808,7 %
November110–0,0 %
Dezember80–0,0 %

Das Muster ist deutlich. Im Winter fallen negative Preise fast nur in windreichen Nächten an, wenn ohnehin kaum Solarstrom fließt; der Anteil des Solarstroms bleibt dann bei null. Von April bis August dagegen liegen sie mittags, genau in den Stunden, in denen eine Dachanlage am meisten einspeist. Der 141-Stunden-Monat Juni 2025 nahm einer Anlage mit Smart Meter 46,9 % ihrer Monatsvergütung. Auffällig ist auch, wie stark einzelne Monate zwischen den Jahren schwanken: Wetter, Feiertage und Wind verschieben die Zahlen deutlich.

Was das für Ihre Vergütung heißt

Ob Ihre Anlage betroffen ist, entscheiden Inbetriebnahmedatum und Zähler. Anlagen, die vor dem 25. Februar 2025 liefen, folgen der alten Regel. Neue Anlagen unter 100 kW bekommen ohne intelligentes Messsystem weiter jede Kilowattstunde vergütet. Mit Smart Meter gilt die Nullstellung ab dem 1. Januar des Folgejahres nach dem Einbau.

Bundesmittel, Süd 30° (außer Ost-West), 4 000 kWh Verbrauch, Satz ab 1. August 2026 laut Bundesnetzagentur, Solaranteil 2025.
Anlage (Smart Meter)EinspeisungVergütung ohne Nullstellungdavon fällt weg
5 kWp3.906 kWh301 €73 €
10 kWp8.936 kWh688 €166 €
10 kWp mit 8 kWh Speicher7.273 kWh560 €135 €
10 kWp Ost-West6.937 kWh534 €129 €
15 kWp14.098 kWh1.037 €250 €

Die Rechnung nimmt an, dass Ihre Anlage im selben Verhältnis betroffen ist wie der gesamte deutsche Solarstrom. Ein Speicher senkt den Verlust nur wenig, weil er an sonnigen Tagen meist schon mittags voll ist; erst eine Steuerung, die ihn gezielt in den negativen Stunden lädt, macht daraus einen Vorteil. Zum Teil ausgeglichen wird der Ausfall durch § 51a EEG: Die Hälfte der verlorenen Viertelstunden wird als Zeitkontingent an das Ende der 20 Jahre angehängt. Die Einzelheiten dazu und zum Wechsel zwischen Deckel und Nullstellung stehen unter Solarspitzengesetz.

Wer die Zahlen liefert

Ob eine Viertelstunde negativ war, prüft nicht Ihr Netzbetreiber nach Gefühl. Die Strombörsen melden den Übertragungsnetzbetreibern jedes Jahr bis Mitte Januar die Zahl der Viertelstunden und Stunden mit genulltem Wert, und diese veröffentlichen sie bis Ende Januar auf einer gemeinsamen Internetseite (§ 51a Abs. 3 und 4 EEG). Daraus ergibt sich auch das Zeitkontingent für die spätere Verlängerung. In Ihrer Jahresabrechnung sehen Sie den Abzug als geringere Vergütung für die betroffenen Zeiträume; prüfen können Sie ihn mit den Lastgangdaten Ihres Smart Meters.

Dynamischer Tarif als Gegenstück

Für Haushalte mit Smart Meter haben negative Preise auch eine gute Seite. Dynamische Stromtarife geben den Börsenpreis stündlich oder viertelstündlich weiter; Netzentgelte, Abgaben und Umsatzsteuer kommen zwar hinzu, der Arbeitspreis sinkt in diesen Stunden aber deutlich. Wer ein Elektroauto, eine Wärmepumpe mit Pufferspeicher oder einen Heizstab flexibel steuert, kann gerade dann Strom beziehen. Mit eigener Solaranlage ist der Vorteil kleiner, weil mittags ohnehin eigener Strom da ist; er zeigt sich vor allem an trüben Tagen mit viel Wind. Welcher Zähler dafür nötig ist, steht unter Zähler. Nach dem Regierungsentwurf zum EEG 2027 bliebe die Nullstellung bei negativen Preisen für Neuanlagen bestehen (Einspeisevergütung 2027).

Was Leser fragen

In welchem Monat gab es 2025 die meisten Stunden mit negativem Strompreis?

Im Juni mit 141 Stunden, gefolgt von den übrigen Monaten zwischen April und August, die zusammen 421 Stunden brachten. Von November bis Februar waren es nur 14. Ursache ist die Kombination aus hoher Solarleistung zur Mittagszeit, Feiertagen mit wenig Industrielast und Wind. Die Werte stammen aus der stündlichen Day-Ahead-Reihe von SMARD.

Verliert eine Anlage ohne Smart Meter bei negativen Preisen Geld?

Nein. § 51 Abs. 2 Nr. 1 EEG nimmt Anlagen unter 100 kW aus, bis das Kalenderjahr abgelaufen ist, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wurde. Die 10-kWp-Anlage ohne Smart Meter erhält daher für alle eingespeisten 8.642 kWh ihren Satz. Dafür darf sie nur 60 % ihrer Leistung einspeisen und verliert 294 kWh durch die Grenze.

Wie viel Prozent der Vergütung fallen mit Smart Meter weg?

Etwa so viel, wie Solarstrom in Stunden mit negativem Preis entsteht: im Bundesmittel 24 % der Jahresvergütung, gerechnet mit den Zahlen von 2025. Bei 5 kWp sind das 73 €, bei 15 kWp 250 € im Jahr. Eine Ost-West-Anlage mit 10 kWp verliert 129 €, weil sie mittags weniger erzeugt.

Lohnt sich ein dynamischer Stromtarif mit Photovoltaik?

Er kann sich lohnen, wenn ein großer Verbraucher flexibel ist. In Stunden mit negativem Börsenpreis ist der Netzstrom bei dynamischen Tarifen besonders günstig, auch wenn Netzentgelte, Umlagen und Steuern bleiben. Wer dann ein Elektroauto oder einen Wärmespeicher lädt, nutzt billigen Strom, während die eigene Anlage ohnehin unvergütet einspeisen würde. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem.

Wie viele negative Stunden gab es 2026 bisher?

Bis zum Abruf am 15. Oktober 2026 zählte SMARD für 2026 460 Stunden mit negativem Preis, und 22 % des Solarstroms fielen in diese Zeit. Am meisten waren es im April. Ob das Jahr den Wert von 2025 übertrifft, entscheidet sich nicht mehr: Im Winter gibt es kaum solche Stunden.

Zählt bei negativen Preisen die volle Stunde oder jede Viertelstunde?

Für Anlagen ab dem 25. Februar 2025 zählt jede Viertelstunde mit negativem Spotmarktpreis, ohne Mindestdauer. Ältere Fassungen von § 51 setzten erst ein, wenn der Preis mehrere Stunden am Stück negativ war; sie gelten für Bestandsanlagen weiter (§ 100 Abs. 46 EEG). Die Verlängerung nach § 51a rechnet ebenfalls in Viertelstunden. Die SMARD-Zahlen auf dieser Seite sind Stunden.

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