Balkonkraftwerk und Zähler 2026: alter Zähler, Tausch, Überschuss
Ein Balkonkraftwerk darf am vorhandenen Zähler laufen, auch an einer alten Drehscheibe, bis der Messstellenbetreiber von sich aus einen Zweirichtungszähler setzt. Von 951 kWh eines 900-Wp-Geräts gehen bei 2 000 kWh Verbrauch 479 kWh ohne Vergütung ins Netz.
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Wie viel Ihr Balkonkraftwerk ins Netz schiebt
Überschuss ins Netz
479 kWh
| Anteil an der Erzeugung | 50 % |
| Vergütung dafür | keine (unentgeltliche Abnahme) |
| selbst genutzt | 470 kWh |
Beim Zähler eines Balkonkraftwerks gelten seit dem Solarpaket I drei Regeln aus dem EEG. Erstens darf ein Steckersolargerät nach § 10a Abs. 3 EEG mit der bereits vorhandenen Messeinrichtung betrieben werden, auch mit einem alten Ferraris-Zähler mit Drehscheibe; dessen Messwerte gelten für die Abrechnung bis zum Tausch als richtig, widerlegbar nur durch eine technische Störung oder Manipulation. Zweitens stattet der Messstellenbetreiber den Zählpunkt nach § 10a Abs. 2 EEG mit einem Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem aus, ohne dass Sie ihn beauftragen müssen; Auslöser ist die Prüfung Ihrer Daten aus dem Marktstammdatenregister. Drittens ist das Gerät der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet (§ 8 Abs. 5a EEG): Der Überschuss geht ohne Vergütung ins Netz. Bei 900 Wp mit 35° nach Süden und 2 000 kWh Verbrauch sind das im Bundesmittel 479 kWh im Jahr, 50 % der Erzeugung. Mit 2.000 Wp steigt der Überschuss auf 992 kWh, ein Speicher mit 2 kWh senkt ihn auf 627 kWh.
Welcher Zähler bei Ihnen hängt
In deutschen Zählerschränken hängen drei Generationen. Der Ferraris-Zähler hat eine sich drehende Aluminiumscheibe und ein mechanisches Rollenzählwerk; manche haben eine Rücklaufsperre, erkennbar an einem Hinweis auf dem Typenschild. Die moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler mit Display, der Bezug und Einspeisung getrennt erfassen kann, wenn er als Zweirichtungszähler eingerichtet ist. Das intelligente Messsystem ist eine moderne Messeinrichtung mit Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway. Für ein Balkonkraftwerk reicht jede dieser drei Varianten, die Frage ist nur, was sie anzeigt.
Was § 10a EEG für den alten Zähler regelt
Bis zum Solarpaket I galt: erst Zählertausch, dann Betrieb. Seit dem 16. Mai 2024 ist es umgekehrt. § 10a Abs. 3 EEG erlaubt Steckersolargeräte an der Entnahmestelle schon vor dem Einbau eines Zweirichtungszählers, mit der vorhandenen Messeinrichtung. Der zweite Satz der Vorschrift ist der entscheidende: Die Richtigkeit der Messwerte wird für Abrechnung und Bilanzierung vermutet, längstens bis zum Tausch, und diese Vermutung kann nur durch den Nachweis einer technischen Störung oder einer Manipulation widerlegt werden. Ein Ferraris-Zähler, der bei Überschuss rückwärts läuft, ist nach diesem Wortlaut weder gestört noch manipuliert; sein Stand gilt als richtig. Wer allerdings gezielt mehr Modulleistung anschließt, als § 8 Abs. 5a EEG erlaubt, fällt aus der Regel heraus, weil sie nur für Steckersolargeräte im Sinne dieser Vorschrift gilt.
Der Tausch kommt von selbst
Den Ablauf beschreibt § 10a Abs. 2 EEG. Sie tragen das Gerät im Marktstammdatenregister ein, die Bundesnetzagentur fordert den Netzbetreiber auf, die Daten zu prüfen, und danach rüstet der Messstellenbetreiber den Zählpunkt mit einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem aus. Eine gesonderte Beauftragung durch Sie ist ausdrücklich nicht nötig. Der Messstellenbetreiber richtet sich dabei nach seiner Rollout-Planung, deshalb kann der Termin Monate auf sich warten lassen. Bis dahin läuft das Gerät weiter am alten Zähler. Ihre Rechte nach dem Messstellenbetriebsgesetz, etwa einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen, bleiben unberührt. Wie der Eintrag im Register funktioniert, steht unter Balkonkraftwerk anmelden.
Vor dem Tausch: Zählerstand festhalten
Wenn der Monteur kommt, wird der alte Zähler ausgebaut und mit seinem letzten Stand abgerechnet. Fotografieren Sie den Stand am Tag des Tauschs selbst, mit Zählernummer im Bild, und vergleichen Sie ihn später mit dem Wert auf dem Wechselprotokoll und der nächsten Rechnung. Den Stand übermitteln Sie Ihrem Stromlieferanten, falls der Messstellenbetreiber das nicht tut. Beim neuen Zähler lesen Sie künftig zwei Werte ab: den Bezug, der Ihre Rechnung bestimmt, und die Einspeisung, die nur zeigt, wie viel Balkonstrom Sie nicht selbst genutzt haben.
Wie viel ins Netz geht
| Modulleistung | 1.500 kWh Verbrauch | 2.500 kWh Verbrauch | 4.000 kWh Verbrauch |
|---|---|---|---|
| 900 Wp | 550 kWh (58 %) | 419 kWh (44 %) | 293 kWh (31 %) |
| 2.000 Wp | 1.105 kWh (52 %) | 895 kWh (42 %) | 675 kWh (32 %) |
Der Zweirichtungszähler macht sichtbar, was vorher unsichtbar blieb: Ein Teil des Balkonstroms fließt an sonnigen Mittagen durch den Zähler hinaus, weil im Haushalt gerade weniger läuft, als die Module liefern. Je kleiner der Verbrauch und je größer das Gerät, desto größer der Anteil. Bei senkrechter Montage verteilt sich die Erzeugung gleichmäßiger, 900 Wp senkrecht schieben bei 2 000 kWh nur 278 kWh hinaus. Ein Speicher mit 2 kWh nimmt bei 2.000 Wp den größten Teil der Mittagsspitze auf und senkt den Überschuss von 992 auf 627 kWh; ob er sich bezahlt macht, rechnet Balkonkraftwerk mit Speicher.
Warum der Überschuss nichts einbringt
§ 8 Abs. 5a EEG setzt voraus, dass das Steckersolargerät der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet ist. Der Netzbetreiber nimmt den Strom ab, zahlt aber keine Einspeisevergütung. Für Sie zählt deshalb nur, was hinter dem Zähler im eigenen Haushalt verbraucht wird. Die Einspeisung auf dem Zweirichtungszähler ist eine Information, keine Gutschrift. Wer den Überschuss vermeiden will, kann ihn mit einem Speicher oder einer Regelung begrenzen, die die Leistung dem aktuellen Verbrauch anpasst; das Prinzip erklärt Nulleinspeisung. Antworten der Bundesnetzagentur zu Zählerfragen stehen in ihren Fragen und Antworten zu Steckersolargeräten.