Balkonkraftwerk und Zähler 2026: alter Zähler, Tausch, Überschuss

Ein Balkonkraftwerk darf am vorhandenen Zähler laufen, auch an einer alten Drehscheibe, bis der Messstellenbetreiber von sich aus einen Zweirichtungszähler setzt. Von 951 kWh eines 900-Wp-Geräts gehen bei 2 000 kWh Verbrauch 479 kWh ohne Vergütung ins Netz.

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Wie viel Ihr Balkonkraftwerk ins Netz schiebt

Überschuss ins Netz

479 kWh

Anteil an der Erzeugung50 %
Vergütung dafürkeine (unentgeltliche Abnahme)
selbst genutzt470 kWh
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Beim Zähler eines Balkonkraftwerks gelten seit dem Solarpaket I drei Regeln aus dem EEG. Erstens darf ein Steckersolargerät nach § 10a Abs. 3 EEG mit der bereits vorhandenen Messeinrichtung betrieben werden, auch mit einem alten Ferraris-Zähler mit Drehscheibe; dessen Messwerte gelten für die Abrechnung bis zum Tausch als richtig, widerlegbar nur durch eine technische Störung oder Manipulation. Zweitens stattet der Messstellenbetreiber den Zählpunkt nach § 10a Abs. 2 EEG mit einem Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem aus, ohne dass Sie ihn beauftragen müssen; Auslöser ist die Prüfung Ihrer Daten aus dem Marktstammdatenregister. Drittens ist das Gerät der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet (§ 8 Abs. 5a EEG): Der Überschuss geht ohne Vergütung ins Netz. Bei 900 Wp mit 35° nach Süden und 2 000 kWh Verbrauch sind das im Bundesmittel 479 kWh im Jahr, 50 % der Erzeugung. Mit 2.000 Wp steigt der Überschuss auf 992 kWh, ein Speicher mit 2 kWh senkt ihn auf 627 kWh.

Welcher Zähler bei Ihnen hängt

In deutschen Zählerschränken hängen drei Generationen. Der Ferraris-Zähler hat eine sich drehende Aluminiumscheibe und ein mechanisches Rollenzählwerk; manche haben eine Rücklaufsperre, erkennbar an einem Hinweis auf dem Typenschild. Die moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler mit Display, der Bezug und Einspeisung getrennt erfassen kann, wenn er als Zweirichtungszähler eingerichtet ist. Das intelligente Messsystem ist eine moderne Messeinrichtung mit Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway. Für ein Balkonkraftwerk reicht jede dieser drei Varianten, die Frage ist nur, was sie anzeigt.

Was § 10a EEG für den alten Zähler regelt

Bis zum Solarpaket I galt: erst Zählertausch, dann Betrieb. Seit dem 16. Mai 2024 ist es umgekehrt. § 10a Abs. 3 EEG erlaubt Steckersolargeräte an der Entnahmestelle schon vor dem Einbau eines Zweirichtungszählers, mit der vorhandenen Messeinrichtung. Der zweite Satz der Vorschrift ist der entscheidende: Die Richtigkeit der Messwerte wird für Abrechnung und Bilanzierung vermutet, längstens bis zum Tausch, und diese Vermutung kann nur durch den Nachweis einer technischen Störung oder einer Manipulation widerlegt werden. Ein Ferraris-Zähler, der bei Überschuss rückwärts läuft, ist nach diesem Wortlaut weder gestört noch manipuliert; sein Stand gilt als richtig. Wer allerdings gezielt mehr Modulleistung anschließt, als § 8 Abs. 5a EEG erlaubt, fällt aus der Regel heraus, weil sie nur für Steckersolargeräte im Sinne dieser Vorschrift gilt.

Der Tausch kommt von selbst

Den Ablauf beschreibt § 10a Abs. 2 EEG. Sie tragen das Gerät im Marktstammdatenregister ein, die Bundesnetzagentur fordert den Netzbetreiber auf, die Daten zu prüfen, und danach rüstet der Messstellenbetreiber den Zählpunkt mit einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem aus. Eine gesonderte Beauftragung durch Sie ist ausdrücklich nicht nötig. Der Messstellenbetreiber richtet sich dabei nach seiner Rollout-Planung, deshalb kann der Termin Monate auf sich warten lassen. Bis dahin läuft das Gerät weiter am alten Zähler. Ihre Rechte nach dem Messstellenbetriebsgesetz, etwa einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen, bleiben unberührt. Wie der Eintrag im Register funktioniert, steht unter Balkonkraftwerk anmelden.

Vor dem Tausch: Zählerstand festhalten

Wenn der Monteur kommt, wird der alte Zähler ausgebaut und mit seinem letzten Stand abgerechnet. Fotografieren Sie den Stand am Tag des Tauschs selbst, mit Zählernummer im Bild, und vergleichen Sie ihn später mit dem Wert auf dem Wechselprotokoll und der nächsten Rechnung. Den Stand übermitteln Sie Ihrem Stromlieferanten, falls der Messstellenbetreiber das nicht tut. Beim neuen Zähler lesen Sie künftig zwei Werte ab: den Bezug, der Ihre Rechnung bestimmt, und die Einspeisung, die nur zeigt, wie viel Balkonstrom Sie nicht selbst genutzt haben.

Wie viel ins Netz geht

Überschuss ins Netz im Jahr, in Klammern Anteil an der Erzeugung. 35° Süd, Bundesmittel, 800 VA, ohne Speicher.
Modulleistung1.500 kWh Verbrauch2.500 kWh Verbrauch4.000 kWh Verbrauch
900 Wp550 kWh (58 %)419 kWh (44 %)293 kWh (31 %)
2.000 Wp1.105 kWh (52 %)895 kWh (42 %)675 kWh (32 %)

Der Zweirichtungszähler macht sichtbar, was vorher unsichtbar blieb: Ein Teil des Balkonstroms fließt an sonnigen Mittagen durch den Zähler hinaus, weil im Haushalt gerade weniger läuft, als die Module liefern. Je kleiner der Verbrauch und je größer das Gerät, desto größer der Anteil. Bei senkrechter Montage verteilt sich die Erzeugung gleichmäßiger, 900 Wp senkrecht schieben bei 2 000 kWh nur 278 kWh hinaus. Ein Speicher mit 2 kWh nimmt bei 2.000 Wp den größten Teil der Mittagsspitze auf und senkt den Überschuss von 992 auf 627 kWh; ob er sich bezahlt macht, rechnet Balkonkraftwerk mit Speicher.

Warum der Überschuss nichts einbringt

§ 8 Abs. 5a EEG setzt voraus, dass das Steckersolargerät der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet ist. Der Netzbetreiber nimmt den Strom ab, zahlt aber keine Einspeisevergütung. Für Sie zählt deshalb nur, was hinter dem Zähler im eigenen Haushalt verbraucht wird. Die Einspeisung auf dem Zweirichtungszähler ist eine Information, keine Gutschrift. Wer den Überschuss vermeiden will, kann ihn mit einem Speicher oder einer Regelung begrenzen, die die Leistung dem aktuellen Verbrauch anpasst; das Prinzip erklärt Nulleinspeisung. Antworten der Bundesnetzagentur zu Zählerfragen stehen in ihren Fragen und Antworten zu Steckersolargeräten.

Was Leser fragen

Darf mein Balkonkraftwerk am alten Ferraris-Zähler laufen?

Ja. § 10a Abs. 3 EEG erlaubt den Betrieb an der vorhandenen Messeinrichtung, bis ein Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem eingebaut ist. Die Messwerte des alten Zählers gelten für Abrechnung und Bilanzierung bis dahin als richtig. Widerlegt werden kann das nur durch den Nachweis einer technischen Störung oder einer Manipulation. Sie müssen den Zähler also weder selbst tauschen lassen noch auf den Tausch warten.

Läuft der Zähler rückwärts, wenn das Balkonkraftwerk Überschuss liefert?

Ein Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre dreht sich bei Überschuss rückwärts, einer mit Sperre bleibt stehen. Die Regel des § 10a Abs. 3 EEG gilt für beide: Der angezeigte Stand zählt bis zum Tausch als richtig. Wie oft das vorkommt, hängt vom Verbrauch ab; bei 900 Wp und 2 000 kWh fallen im Jahr 479 kWh Überschuss an, meist an sonnigen Mittagen.

Wer bestellt und bezahlt den Zweirichtungszähler fürs Balkonkraftwerk?

Bestellen müssen Sie nichts. Nach § 10a Abs. 2 EEG baut der Messstellenbetreiber den Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem ohne gesonderte Beauftragung ein, nachdem die Bundesnetzagentur den Netzbetreiber zur Prüfung Ihrer Registerdaten aufgefordert hat. Für den laufenden Betrieb gelten die Entgelte und Preisobergrenzen des Messstellenbetriebsgesetzes wie für jeden anderen Zähler.

Bekomme ich Geld für den Strom, den der Zähler als Einspeisung misst?

Nein. Steckersolargeräte sind nach § 8 Abs. 5a EEG der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet. Der Netzbetreiber nimmt den Überschuss ab, zahlt aber nichts. Bei 900 Wp und 2 000 kWh Verbrauch wären die 479 kWh zum eigenen Strompreis rechnerisch 173 € wert; wer davon mehr selbst nutzen will, legt Verbraucher in die Mittagsstunden oder rechnet einen kleinen Speicher.

Muss ich dem Netzbetreiber meine Zählernummer für das Steckersolargerät melden?

Nein, eine eigene Meldung beim Netzbetreiber darf für Geräte bis 2.000 Wp und 800 VA nicht verlangt werden. Der Weg läuft über das Marktstammdatenregister: Der Netzbetreiber prüft dort Ihre Angaben und ordnet den Zählpunkt zu. Vor dem Tausch meldet sich der Messstellenbetreiber in der Regel mit einem Termin, weil er Zugang zum Zählerschrank braucht.

Brauche ich für ein Balkonkraftwerk einen Smart Meter?

Nein. § 10a Abs. 2 EEG lässt dem Messstellenbetreiber die Wahl zwischen einem Zweirichtungszähler und einem intelligenten Messsystem; beide genügen. Die Begrenzung der Einspeisung auf 60 % der Leistung, die neue Dachanlagen ohne Smart Meter trifft, gilt für Steckersolargeräte nicht. Ein Smart Meter bringt Ihnen beim Balkonkraftwerk vor allem genauere Verbrauchsdaten, etwa für einen dynamischen Stromtarif.

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