So rechnen wir
Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus einer von fünf Datendateien, die Skripte im Ordner scripts/data aus amtlichen Quellen erzeugen und datieren. Rechner und Texte lesen nur aus diesen Dateien. Ändert sich ein Fördersatz oder ein Strompreis, ändert er sich auf allen Seiten zugleich; die Beispiele in den Texten werden bei jedem Build neu gerechnet.
1. Strahlung und Ertrag: PVGIS am Rasterpunkt
Für 838 Rasterpunkte (alle 0,2 Grad Breite und 0,3 Grad Länge, rund 22 mal 20 Kilometer, überall dort, wo eine Postleitzahl liegt) haben wir am 15. Oktober 2026 bei PVGIS 5,3 der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission den Jahresertrag einer Anlage mit 1 kWp abgefragt: kristallines Silizium, 14 % Systemverluste, 35 Grad Neigung nach Süden, Strahlungsdaten PVGIS-SARAH3 der Jahre 2005 bis 2023, Horizont aus dem digitalen Geländemodell. Die Werte reichen von 843 bis 1.185 kWh je kWp; das Mittel nach Einwohnern liegt bei 1.057 kWh.
Zusätzlich haben wir PVGIS für jede der 10.815 Postleitzahlen einzeln abgefragt, am Mittelpunkt aller Orte der PLZ laut GeoNames. Der Rechner nimmt diesen Wert; das Raster dient nur noch der Zuordnung zur Region (Ausrichtungsmatrix, Monatsverlauf) und dem Ortsnamen, der einwohnerstärksten Gemeinde der Rasterzelle laut Gemeindeverzeichnis von Destatis. In den Alpen weicht der Rasterwert sonst um bis zu ein Sechstel ab, weil Tal und Hang einen anderen Horizont haben.
2. Neigung und Himmelsrichtung
Deutschland ist in 28 Großregionen von 1,5 mal 2 Grad geteilt. Für einen Bezugspunkt je Region liegen 81 weitere PVGIS-Abfragen vor: Neigung 0 bis 90 Grad, acht Himmelsrichtungen. Ihr Ertrag ist der Rasterwert bei 35 Grad Süd mal dem Verhältnis Ihrer Ausrichtung zu 35 Grad Süd in Ihrer Region, zwischen den Stützstellen linear gemittelt. Ost-West-Dächer werden je zur Hälfte nach Osten und Westen gerechnet.
3. Eigenverbrauch: 74 Haushalte, Viertelstunde für Viertelstunde
Grundlage sind die repräsentativen Lastprofile der HTW Berlin: 74 Haushalte, im Jahr 2010 minütlich gemessen (IZES). Wir mitteln sie auf 15 Minuten und skalieren jedes Profil auf den eingegebenen Jahresverbrauch. Die Erzeugung kommt aus PVGIS-Stundenwerten desselben Wetterjahres für einen Bezugsort in der Mitte Deutschlands (Kassel), für 20 Ausrichtungsformen. Für jede Kombination aus Ertrag, Verbrauch und Speicher wird das Jahr durchgerechnet; der Rechner zeigt den Mittelwert der 74 Haushalte und interpoliert zwischen den Stützstellen.
- Balkonkraftwerk: Wechselrichter 800 VA; Leistung darüber wird abgeregelt. Ein Speicher sitzt auf der Gleichstromseite, lädt den Überschuss einschließlich der Spitze über 800 VA und gibt abends bis zur Wechselrichtergrenze ab.
- Dachanlage: Haushalt zuerst, dann Speicher, dann Netz. Ohne Smart Meter wird die Einspeisung von Neuanlagen ab dem 25. Februar 2025 auf 60 % der Nennleistung begrenzt (§ 9 Abs. 2 EEG 2023), was darüber liegt und nicht gespeichert werden kann, geht verloren.
- Speicher: Wirkungsgrad 94,9 % je Richtung (rund 90 % hin und zurück), Leistung 0,5 kW je kWh, mindestens 0,8 kW. Angegeben wird die nutzbare Kapazität.
4. Geld: Ersparnis, Vergütung, Amortisation
Selbst genutzter Strom spart den eingegebenen Strompreis; voreingestellt sind 36,2 ct/kWh, der Eurostat-Durchschnitt für deutsche Haushalte mit 2 500 bis 4 999 kWh (2026-S1). Eingespeister Strom einer Dachanlage erhält die Einspeisevergütung des Zeitraums der Inbetriebnahme nach der Tabelle der Bundesnetzagentur (7 Zeiträume seit 1. Januar 2023, aktuell 1. August 2026 bis 31. Dezember 2026), über 10 kWp anteilig nach Leistung. Für Neuanlagen mit Smart Meter entfällt die Vergütung in Zeiten negativer Preise; den betroffenen Anteil schätzen wir mit dem Anteil des deutschen Solarstroms in Stunden mit negativem Preis (2025: 573 Stunden, 24,1 % des Solarstroms, SMARD). Strom aus einem Balkonkraftwerk wird nicht vergütet. Amortisation = Kaufpreis geteilt durch Nutzen des ersten Jahres; die 20-Jahres-Summe rechnet mit gleichem Strompreis, wenn Sie keine Preisänderung eintragen.
5. Tests, ohne die nichts veröffentlicht wird
- Fördersätze: alle 7 Zeiträume gegen die Excel-Tabelle der Bundesnetzagentur, Mischsätze über 10 und 40 kWp von Hand nachgerechnet.
- Standorte: 16 Postleitzahlen von Hamburg bis Oberstdorf gegen eine zweite, unabhängige PVGIS-Abfrage; größte Abweichung 0,1 %.
- Ausrichtung: Rechenwerte für senkrecht, Ost, West und flach gegen eigene PVGIS-Abfragen am selben Ort.
- Energiebilanz: selbst genutzt + eingespeist + abgeregelt = Erzeugung, in jeder Kombination; Eigenverbrauch steigt mit dem Speicher und fällt mit der Anlagengröße.
- Recht: 2 000 Wp und 800 VA, 60-%-Grenze nach Stichtag und Smart Meter, negative Preise nach § 51 Abs. 2, Zahlung nach § 52 EEG.
Was die Rechner nicht können
- Ihre eigene Verschattung messen: Bäume, Nachbarhäuser und Dachgauben sind nicht im Geländemodell; die Auswahl „Verschattung“ ist eine pauschale Minderung.
- Ihr Lastprofil kennen: Ein Haushalt mit Homeoffice oder Wärmepumpe liegt anders als der Mittelwert. Wärmepumpen und Elektroautos sind in den Profilen von 2010 kaum enthalten. Den Tagesverlauf haben wir gegen das neue Standardlastprofil H25 des BDEW (2025, aus Bilanzierungsdaten von 62 Netzbetreibern 2018/2019) geprüft: Werktags zwischen 10 und 16 Uhr fallen im Juni 25,3 % des Tagesverbrauchs der 74 Haushalte an, im H25 25,6 %; von April bis August liegt die Abweichung bei höchstens 0,7 Prozentpunkten (Skript scripts/data/compare-h25.py). Das H25 ersetzt die Einzelhaushalte nicht: Als Summenprofil glättet es die Spitzen, an denen der Eigenverbrauch hängt, und enthält schon etwas PV-Eigenversorgung.
- Kurze Wolkenlücken abbilden: Die Erzeugung liegt in Stundenwerten vor; Abregelung über 800 VA und die 60-%-Grenze sind deshalb eher etwas unterschätzt.
- Künftiges Recht: Der Entwurf des EEG 2027 (Drucksache 21/7867) wird beschrieben, aber in keinem Rechner als geltendes Recht angewendet.
- Steuerliche Einzelfälle, Mieterstrom, Gewerbe und Anlagen über 100 kWp.
Aktualisierung
Fördersätze der Bundesnetzagentur, Strompreise von Eurostat, Börsenpreise von SMARD und die Zählungen des Marktstammdatenregisters lädt ein geplanter Job jede Woche neu und baut die Seite neu, wenn sich etwas ändert. Eine vollständige Durchsicht aller Texte erfolgt mindestens alle 12 Monate und bei jeder Gesetzesänderung. Fehler bitte an kontakt@solarrechnen.de.
Quellen
- PVGIS 5,3, Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) der Europäischen Kommission
- PVGIS: Schnittstelle für automatische Abfragen (JRC)
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und Fördersätze für Solaranlagen
- Bundesnetzagentur: Fördersätze früherer Zeiträume (Archiv)
- Bundesnetzagentur: Fragen und Antworten zu Solaranlagen und Steckersolargeräten
- Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- Marktstammdatenregister: öffentliche Einheitenübersicht
- § 8 EEG 2023: Anschluss, Steckersolargeräte (Abs. 5a)
- § 9 EEG 2023: technische Vorgaben, 60-Prozent-Begrenzung
- § 10a EEG 2023: Messstellenbetrieb, Übergangsregel für Steckersolargeräte
- § 21 EEG 2023: Einspeisevergütung
- § 48 EEG 2023: Solaranlagen, anzulegende Werte, Volleinspeisung
- § 49 EEG 2023: Absenkung um 1 Prozent alle sechs Monate
- § 51 EEG 2023: keine Vergütung bei negativen Preisen
- § 51a EEG 2023: Verlängerung des Vergütungszeitraums
- § 52 EEG 2023: Zahlungen bei Pflichtverstößen
- § 100 EEG 2023: Übergangsbestimmungen
- § 5 MaStRV: Registrierung innerhalb eines Monats
- § 3 Nr. 72 EStG: Steuerfreiheit kleiner Photovoltaikanlagen
- § 12 Abs. 3 UStG: Nullsteuersatz für Photovoltaik und Speicher
- § 554 BGB: bauliche Veränderungen durch Mieter, Steckersolargeräte
- § 20 WEG: bauliche Veränderungen, Steckersolargeräte
- SMARD, Strommarktdaten der Bundesnetzagentur
- Eurostat nrg_pc_204: Strompreise für Haushalte
- Destatis: Gemeindeverzeichnis mit Postleitzahl und Koordinaten
- HTW Berlin: repräsentative elektrische Lastprofile für Wohngebäude (74 Haushalte)
- Bundestag, Drucksache 21/7867: Regierungsentwurf zum EEG 2027
- GeoNames: Postleitzahlen und Koordinaten (CC BY 4,0)
- BGBl. 2024 I Nr. 306: Gesetz zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten (in Kraft am 17.10.2024)
- BGBl. 2024 I Nr. 151: Solarpaket I (in Kraft am 16.05.2024)
- § 15 MaStRV: öffentliche Zugänglichkeit der Registerdaten
- BDEW, Standardlastprofile Strom 2025 (H25, G25, L25, P25, S25) und Hinweise vom 17.03.2025
Registerzahlen der Städte: Marktstammdatenregister, abgerufen am 15. Oktober 2026, Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0. Postleitzahlen: GeoNames, CC BY 4.0.
Verfasst von Radif Partners
Herausgeber von Solarrechnern: Ertrag nach Postleitzahl, Eigenverbrauch, Einspeisevergütung
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