Volleinspeisung oder Teileinspeisung: wo 2026 die Grenze liegt

Volleinspeisung zahlt 12,22 ct/kWh statt 7,70 ct/kWh, aber für jede Kilowattstunde, auch die, die Sie sonst selbst nutzen würden. Bei 10 kWp im Bundesmittel kippt die Wahl bei rund 3.900 kWh Jahresverbrauch.

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Volleinspeisung oder Teileinspeisung: was mehr bringt

Mehr bringt

Teileinspeisung

Teil: Nutzen im Jahr1.240 €
Voll: Nutzen im Jahr1.227 €
Sätze Teil / Voll7,70 ct/kWh / 12,22 ct/kWh
Einspeisevergütung im Detail →

Bei Teileinspeisung nutzt der Haushalt den Solarstrom zuerst selbst und speist nur den Überschuss ein, für Anlagen ab dem 1. August 2026 zu 7,70 ct/kWh bis 10 kWp. Bei Volleinspeisung geht der gesamte Strom eines Kalenderjahres ins Netz, und der anzulegende Wert erhöht sich nach § 48 Abs. 2a EEG; die Bundesnetzagentur weist für diesen Zeitraum 12,22 ct/kWh aus, also 4,52 ct/kWh mehr. Welche Variante mehr bringt, hängt am Verbrauch. Eine 10-kWp-Anlage nach Süden erzeugt im Bundesmittel 10.523 kWh. Als Volleinspeisung bringt sie 1.227 € im Jahr, wobei ohne Smart Meter 483 kWh an der 60-Prozent-Grenze verloren gehen. Als Teileinspeisung bringt sie bei 4 000 kWh Verbrauch 1.240 €, bei 6 000 kWh 1.420 €. Die Schwelle liegt bei rund 3.900 kWh. Wer voll einspeisen will, muss das dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme in Textform mitteilen und danach jeweils vor dem 1. Dezember für das Folgejahr.

Zwei Arten, dieselbe Anlage abzurechnen

Technisch ist es dieselbe Anlage, abrechnungstechnisch sind es zwei Welten. Bei der Teileinspeisung läuft der Solarstrom zuerst in die Steckdosen des Hauses; nur was gerade niemand braucht, fließt über den Zweirichtungszähler ins Netz und wird vergütet. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte Strom eingespeist, und das Haus bezieht seinen Strom weiter vollständig aus dem Netz. Dafür erhöht § 48 Abs. 2a EEG den anzulegenden Wert. Für Anlagen, die ab dem 1. August 2026 in Betrieb gehen, weist die Bundesnetzagentur folgende Sätze aus:

Sätze für Inbetriebnahmen von 1. August 2026 bis 31. Dezember 2026, anteilig nach Leistung, fest für 20 Jahre.
LeistungsanteilTeileinspeisungVolleinspeisungUnterschied
bis 10 kW7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh4,52 ct/kWh
über 10 bis 40 kW6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh3,58 ct/kWh
über 40 bis 100 kW5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh4,80 ct/kWh

Die Verbrauchsschwelle

Der höhere Satz klingt verlockend, aber er ersetzt eine Ersparnis, die viel mehr wert ist. Jede Kilowattstunde, die das Haus selbst nutzt, spart 36,2 ct; als Volleinspeisung bringt sie nur 12,22 ct/kWh. Umgekehrt bekommt jede ohnehin eingespeiste Kilowattstunde bei Volleinspeisung 4,52 ct/kWh mehr. Welche Seite überwiegt, entscheidet das Verhältnis von Eigenverbrauch zu Einspeisung, und damit der Verbrauch.

10 kWp im Bundesmittel, Süd 30°, ohne Speicher, ohne Smart Meter, Nutzen im ersten Jahr.
Verbrauch im Jahrselbst genutztTeileinspeisungVolleinspeisung
3.000 kWh1.259 kWh1.145 €1.227 €
4.000 kWh1.586 kWh1.240 €1.227 €
5.000 kWh1.899 kWh1.331 €1.227 €
6.000 kWh2.205 kWh1.420 €1.227 €

Bei 10 kWp und PVGIS-Ertrag im Bundesmittel liegt die Schwelle bei rund 3.900 kWh. Das liegt nahe an den 4 000 kWh, mit denen die Beispiele dieser Website rechnen; für viele Häuser fällt die Entscheidung deshalb knapp aus. Kleinere Anlagen verschieben sie zugunsten der Teileinspeisung: Mit 5 kWp und 4 000 kWh bringt Teil 784 €, Voll nur 613 €, weil ein größerer Anteil des Stroms im Haus bleibt. Ein Speicher wirkt in dieselbe Richtung.

Die 60-Prozent-Grenze trifft Volleinspeiser härter

Für Neuanlagen ohne Smart Meter darf die Einspeisung 60 % der Nennleistung nicht übersteigen (§ 9 Abs. 2 EEG). Bei Teileinspeisung schluckt der Haushalt einen Teil der Mittagsspitze, bei Volleinspeisung muss alles über die Grenze. Die 10-kWp-Anlage verliert deshalb als Volleinspeiser 483 kWh im Jahr, als Teileinspeiser mit 4 000 kWh Verbrauch 294 kWh. Ein Smart Meter hebt die Grenze auf, bringt aber den Verlust der Vergütung in Viertelstunden mit negativem Preis (§ 51 EEG). Gerade für Volleinspeiser ist das teuer, weil jede eingespeiste Kilowattstunde betroffen sein kann: Mit Smart Meter sinkt der Jahresnutzen im Modell auf 976 €. Die Hintergründe stehen unter negative Strompreise.

Die Mitteilung an den Netzbetreiber

Der erhöhte Satz kommt nicht automatisch. Nach § 48 Abs. 2a EEG muss der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber in Textform mitteilen, dass er voll einspeist, und zwar im Jahr der Inbetriebnahme vor der Inbetriebnahme, in jedem weiteren Jahr vor dem 1. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres. Textform heißt: eine lesbare Erklärung, etwa per E-Mail oder im Portal des Netzbetreibers, eine Unterschrift ist nicht nötig. Wer die Frist verpasst, erhält für das betreffende Jahr den Satz der Teileinspeisung.

Die Regel hat eine praktische Folge: Sie können jedes Jahr neu entscheiden. Ziehen etwa eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto ein, wechseln Sie mit einer Mitteilung vor dem 1. Dezember zum folgenden 1. Januar in die Teileinspeisung. Der Vergütungszeitraum von 20 Jahren und die Sätze des Inbetriebnahme-Zeitraums bleiben dabei erhalten.

Zwei Anlagen, zwei Modelle

Mehrere Solaranlagen auf demselben Grundstück, die innerhalb von zwölf Monaten in Betrieb gehen, gelten zur Bestimmung der Leistung grundsätzlich als eine. Für die Volleinspeisung macht § 48 Abs. 2a eine Ausnahme: Der Betreiber kann bestimmen, dass es zwei Anlagen sind, wenn jede über eine eigene Messeinrichtung abgerechnet wird und er vor Inbetriebnahme der zweiten mitteilt, welche den erhöhten Satz erhält. So lässt sich etwa das Wohnhaus als Teileinspeisung und die Scheune als Volleinspeisung betreiben. Auch diese Zuordnung kann mit Mitteilung vor dem 1. Dezember zum Folgejahr geändert werden.

Wann Volleinspeisung die richtige Wahl ist

Volleinspeisung passt zu Dächern ohne nennenswerten Verbrauch dahinter: Nebengebäude, Ferienhäuser, Hallen, ein leer stehendes Haus. Sie passt auch, wenn der eigene Strom sehr günstig ist, etwa über einen Sondertarif, weil dann die Ersparnis durch Eigenverbrauch kleiner wird. In einem bewohnten Einfamilienhaus mit üblichem Verbrauch liegen beide Modelle nahe beieinander, und jede Veränderung im Haushalt spricht später eher für Teileinspeisung. Ihren genauen Fall mit Postleitzahl, Speicher und Smart Meter rechnet der Photovoltaik-Rechner; alle Sätze und Zeiträume stehen unter Einspeisevergütung.

Was Leser fragen

Ab welchem Stromverbrauch lohnt sich Teileinspeisung bei 10 kWp?

Im Bundesmittel ab rund 3.900 kWh im Jahr, gerechnet für eine Südanlage mit 30° Neigung, ohne Speicher und Smart Meter, bei 36,2 ct Strompreis. Darunter bringt Volleinspeisung mit 1.227 € mehr, darüber die Teileinspeisung. Bei 6 000 kWh sind es 1.420 € gegen 1.227 €. Mit Speicher sinkt die Schwelle, weil noch mehr Strom im Haus bleibt.

Bis wann muss ich dem Netzbetreiber die Volleinspeisung mitteilen?

Im Jahr der Inbetriebnahme vor der Inbetriebnahme, danach jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres, in Textform, also etwa per E-Mail oder Formular (§ 48 Abs. 2a EEG). Verpassen Sie die Frist, gilt für das ganze Kalenderjahr der niedrigere Satz der Teileinspeisung von 7,70 ct/kWh. Der Wechsel ist jedes Jahr möglich, immer mit Wirkung zum 1. Januar.

Darf ich bei Volleinspeisung gar keinen Strom selbst verbrauchen?

Nein. Der erhöhte Satz gilt nur, wenn der gesamte in einem Kalenderjahr erzeugte Strom eingespeist wird. Ausgenommen ist allein der Strom, den die Anlage selbst und ihre Neben- und Hilfsanlagen technisch verbrauchen. Schon das Laden eines Elektroautos aus der Anlage würde den Anspruch auf den Satz von 12,22 ct/kWh für dieses Jahr kosten.

Kann ich ein Dach voll und ein zweites teilweise einspeisen lassen?

Ja. § 48 Abs. 2a EEG erlaubt, zwei Anlagen auf demselben Grundstück getrennt zu behandeln, auch wenn sie innerhalb von zwölf Monaten in Betrieb gehen. Voraussetzung: Jede hat eine eigene Messeinrichtung, und Sie teilen dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme der zweiten mit, welche den erhöhten Satz bekommt. Die Wahl lässt sich vor dem 1. Dezember zum Folgejahr ändern.

Spricht ein günstiger Stromtarif für Volleinspeisung?

Ja, weil dann jede selbst genutzte Kilowattstunde weniger spart. Bei angenommenen 25 ct statt 36,2 ct bringt die 10-kWp-Anlage mit 4 000 kWh Verbrauch als Teileinspeisung 1.062 €, als Volleinspeisung weiter 1.227 €. Die Vergütung hängt nicht vom Tarif ab, die Ersparnis schon. Prüfen Sie deshalb Ihren tatsächlichen Arbeitspreis, bevor Sie sich festlegen.

Wie hoch ist der Volleinspeise-Satz für eine 15-kWp-Anlage?

Er wird wie bei der Teileinspeisung nach Leistung gestaffelt: die ersten 10 kW zu 12,22 ct/kWh, der Teil darüber zu 10,24 ct/kWh. Für 15 kWp ergibt das einen Mischsatz von 11,56 ct/kWh, gegenüber 7,35 ct/kWh bei Teileinspeisung. Die Sätze gelten für Inbetriebnahmen im Zeitraum ab dem 1. August 2026 laut Bundesnetzagentur.

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Herausgeber von Solarrechnern: Ertrag nach Postleitzahl, Eigenverbrauch, Einspeisevergütung

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